Ein Arbeitnehmer darf aus eigenem Recht die Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers anfechten, wenn er mit der Anmeldung nicht einverstanden ist.
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Aufwendungen für eine beabsichtigte aber letztlich nicht ausgeübte Tätigkeit mit steuerfreien Einnahmen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
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Ein Arbeitnehmer muss nachweisen, dass eine längere Strecke mindestens 20 Minuten Fahrzeit täglich spart, damit das Finanzamt die längere Strecke anerkennt.
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Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
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Für die Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten besteht kein Recht auf die Inanspruchnahme der Entfernungspauschale.
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Eine Vertragsstrafe führt dann zu Werbungskosten, wenn sie gezahlt wurde, um einen besser bezahlten, neuen Job annehmen zu können.
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Nach einer Rechtsprechungsänderung führt eine Unterkunft an einer vorübergehenden Tätigkeitsstätte nicht mehr zu doppelter Haushaltsführung.
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In der Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten sind, versieht die Finanzverwaltung Steuerbescheide inzwischen mit einem Vorläufigkeitsvermerk, der jedoch nicht alle anhängigen Verfahren abdeckt.
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Wird zuviel bezahlter Arbeitslohn erst im nächsten Jahr zurückgezahlt, wirkt er sich auch erst im nächsten Jahr steuermindernd aus.
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Zur Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten sind, ergehen die Steuerbescheide inzwischen nur noch vorläufig.
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