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Damit Abfindungen bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Konzerns steuerlich begünstigt sind, muss ein neues Arbeitsverhältnis begründet werden.


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Das Finanzamt darf den Ansatz von Verpflegungspauschalen nicht mit der Begründung kürzen, dass gar kein oder nur ein geringer Mehraufwand entstanden sei.


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Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer, das auch teilweise privat genutzt wird, sind prinzipiell nicht abziehbar.


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Zahlt ein Arbeitnehmer erst im Folgejahr zuviel erhaltenen Arbeitslohn zurück, so muss er diesen Betrag zunächst versteuern und kann ihn erst im Jahr der Rückzahlung wieder als Ausgabe geltend machen.


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Wenn ein Ehepaar umzieht, bei dem beide Ehegatten berufstätig sind, darf die Finanzverwaltung nicht die entsprechenden Fahrzeitveränderungen beider Ehegatten saldieren.


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Für die Beurteilung einer doppelten Haushaltsführung ist neben der Anzahl auch die Dauer von Familienheimfahrten relevant.


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Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen mit einer umfangreichen Kürzung von Steuervergünstigungen leben.


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Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.


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Auch bei ungewöhnlichen Dienstzeiten gibt es die Entfernungspauschale nur einmal am Tag.


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Auch auf eine Abfindung, die erst nach dem Kirchenaustritt geflossen ist, wird noch anteilige Kirchensteuer fällig.


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