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Die neuen Sachbezugswerte für Mahlzeiten und freie Unterkunft für 2004 wurden ebenso veröffentlicht wie die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben.


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Ab 2004 gilt eine Begrenzung für die steuerfreien Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.


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Die Koch-Steinbrück-Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der niedrigeren Steuersätze betreffen auch einige Lohnsteuersachverhalte.


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Die Lohnsteuer-Richtlinien 2004 enthalten einige relevante Änderungen, das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.


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Der Anspruch auf Teilzeitarbeit darf nur aus wichtigen betrieblichen Gründen abgelehnt werden und kann auch per einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden.


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Ein Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern unter gewissen Umständen keinen Schadensersatz für einen entgangenen Auftragsgewinn einfordern.


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Die Gehaltsabrechnung für einen Arbeitnehmer ist kein Schuldanerkenntnis des Arbeitgebers über den geschuldeten Arbeitslohn.


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Die 400-Euro-Grenze für geringfügige Beschäftigungen kann auf diverse Weise aufgestockt werden, ohne die Pauschalierung zu gefährden.


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Die steuerfreie Freigrenze für Sachbezüge kann nicht für eine betriebliche Direktversicherung genutzt werden.


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Ab dem 1. Juli 2003 müssen Arbeitnehmer sich unverzüglich beim Arbeitsamt melden, nachdem sie ihre Kündigung erhalten haben - ein Umstand, auf den der Arbeitgeber hinweisen muss.


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