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Der Arbeitnehmer hat bei 325-Euro-Jobs die Wahl, die Beiträge zur Sozialversicherung aufzustocken und entsprechende Leistungen zu erhalten.


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Das Bundesarbeitsgericht meint, dass in alten Arbeitsverträgen die vereinbarten Kündigungsfristen durch die heute gültigen Fristen zu ersetzen sind.


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Das Kündigungsschutzgesetz gilt zwar nicht für Kleinbetriebe, soziale Belange müssen bei der Kündigung aber trotzdem berücksichtigt werden.


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Auch bei Aushilfstätigkeiten in den Ferien ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten.


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Ein Arbeitgeber steht gegenüber dem Eigentum seiner Mitarbeiter in der Verantwortung. Dies gilt auch für deren Fahrzeuge auf dem Firmenparkplatz.


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Durch die Änderung der Sachbezugsverordnung gelten ab dem 1. Januar 2002 neue Sachbezugswerte.


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Für die verschiedenen Vorruhestands- und Altersteilzeitmodellen stellt sich die Frage, ob und wie diese Verpflichtungen in den Bilanzen zu berücksichtigen sind.


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Aufgrund des Geschlechts darf für gleiche Arbeit kein ungleicher Lohn gezahlt werden.


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Mit dem neuen Betriebsverfassungsgesetz wird in kleinen Unternehmen die Bildung eines Betriebsrats erleichtert.


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Unternehmerentscheidungen müssen vom Arbeitgeber hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und spezieller Einzelheiten verdeutlicht werden, um der gesetzlich auferlegten Darlegungslast nachzukommen.


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