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Der Arbeitgeber kann Verwarnungsgelder seiner Mitarbeiter bezahlen - allerdings nur, wenn das im ganz überwiegend betrieblichen Interesse ist.


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Es macht nach den steuerlichen Regelungen einen erheblichen Unterschied, ob ein Warengutschein beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten einzulösen ist.


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Durch die Umwandlung von Arbeitslohn in Reisekosten können Höherverdienende Lohnsteuer sparen.


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Das Bundesfinanzministerium hat einen Nichtanwendungserlass zugunsten der Arbeitnehmer erlassen: Die Drei-Monats-Frist gilt 2005 noch nicht.


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Ferienjobs mit einer Dauer von weniger als 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr sind unabhängig von der Lohnhöhe sozialversicherungsfrei.


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Der Wert eines Navigationsgeräts im Firmenwagen muss doch in die 1 %-Regelung einbezogen werden.


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Die Verkürzung der Zahlungsfrist für die Sozialabgaben von der Mitte des Folgemonats auf das Ende des laufenden Monats ist jetzt beschlossene Sache.


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Für eine Abfindung, die vor der Absenkung des Freibetrags vereinbart aber erst danach ausgezahlt wurde, gilt der niedriegere Steuerfreibetrag.


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Zinsersparnisse aus einem Arbeitgeberdarlehen müssen nur dann als Sachbezug versteuert werden, wenn tatsächlich eine Ersparnis gegenüber marktüblichen Konditionen vorliegt.


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Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen können noch für bis zum 31. Mai 2005 endende Zeiträume in Papierform abgegeben werden.


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