Aufwendungen für eine höhere Qualifikation in einem nicht ausgeübten Beruf sind keine Fortbildungskosten.
Mehr erfahren
Nur in Ausnahmefällen sind Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten im Zivilprozess als außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu berücksichtigen.
Mehr erfahren
Lohnsteuer, die nachträglich durch den Arbeitgeber abgeführt wird, ist für den Arbeitnehmer zusätzlicher Arbeitslohn.
Mehr erfahren
Die berufliche Veranlassung eines Umzugs endet mit dem Einzug in die erste Wohnung am neuen Arbeitsort.
Mehr erfahren
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags auf mögliche Risiken und Nachteile hinzuweisen.
Mehr erfahren
Erstattet Ihr Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer berufliche Reisekosten, mindert diese steuerfreie Reisekostenerstattung Ihre abziehbaren Werbungskosten.
Mehr erfahren
Ab dem 1.1.2001 erhöhen sich die Beträge des Arbeitslosengeldes, des Unterhaltsgeldes und der Arbeitslosenhilfe.
Mehr erfahren
Haben Sie keine Kenntnis von der Möglichkeit des Vorkostenabzugs, liegt kein grobes Verschulden vor.
Mehr erfahren