Mehrere offene Fragen zum anschaffungsnahen Aufwand beantwortet die Finanzverwaltung jetzt, hauptsächlich zur Aufteilung und zeitlichen Zuordnung einzelner Maßnahmen.
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Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stimmt der Finanzverwaltung zu, dass die höhere Steuerermäßigung für Handwerksleistungen erst ab dem Jahr 2009 gilt.
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Es wird immer wieder übersehen, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen einen bestehenden Haushalt am Leistungsort voraussetzt.
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Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
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Nur wenn der tatsächliche Besitzübergang noch innerhalb des Förderzeitraumes liegt, besteht auch ein Anspruch auf die Investitionszulage.
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Die Grunderwerbsteuer auf der Grundlage von Grundbesitzwerten wird jetzt nur noch vorläufig festgesetzt.
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Ein Wohnungstausch mit dem Ziel, durch eine Überkreuzvermietung steuerliche Verluste zu produzieren, gilt als Gestaltungsmissbrauch.
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Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor.
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Vom Bundesfinanzministerium kommt eine aktualisierte Fassung der Anwendungsrichtlinien zur steuerlichen Förderung von Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.
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Prozesskosten im Zusammenhang mit einer günstigeren Finanzierung des Mietobjekts sind ebenfalls Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung.
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