Vor allem im Sozialrecht ergeben sich zum Jahreswechsel viele Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen zum Jahreswechsel entsprechend der Lohnentwicklung.
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Für einige Länder gelten ab 2010 neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten.
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Die Fahrten zwischen dem Home-Office und dem Betrieb sind generell keine steuerfreien Fahrten zwischen zwei regelmäßigen Arbeitsstätten.
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Während die Werte für eine freie Unterkunft konstant bleiben, steigen die Sachbezugswerte für freie Mahlzeiten um rund 2,5 %.
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Arbeitgeber haben die Wahl zwischen der Anwendung der Sachbezugswerte und dem Ansatz der tatsächlichen Werte.
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Die Bundesregierung bereitet ein zweites großes Steuergesetz vor, das vor allem EU-rechtliche Vorgaben umsetzen soll.
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Die hohe Zahl an Insolvenzen aufgrund der Wirtschaftskrise wirkt sich im kommenden Jahr mit höheren Belastungen bei den Lohnnebenkosten aus.
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Die Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung und akzeptiert jetzt auch die steuerfreie Erstattung von Fortbildungskosten, die dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt wurden.
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