Die Vorgaben für die Veranlassung einer Mahlzeit aus besonderem Anlass durch den Arbeitgeber werden weiter vereinfacht.
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Weil die gemeinsame Mahlzeit der Kindergartenerzieher mit ihren Schützlingen pädagogischen Zwecken dient, zählt sie nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
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Nach den Flugausfällen im April und Mai müssen sich die betroffenen Passagiere und Frachtkunden nun mit den rechtlichen Folgen auseinandersetzen.
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Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
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Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor.
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In besonderen Fällen kann die Verpflegung der Arbeitnehmer im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers sein und ist damit kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.
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Die neuen Abrechnungsvorschriften im Beherbergungsgewerbe führen zu einer Änderung der Reisekostenabrechnung.
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Der Europäische Gerichtshof sieht im deutschen Kündigungsrecht einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus Altersgründen.
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Das Bundesfinanzministerium reagiert auf das Urteil des Bundesfinanzhofs zum Pkw-Kauf durch Arbeitnehmer.
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Auch wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Zahlung bereits beendet ist, gehört die Vergütung für eine Erfindung grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
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