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Die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Eckwerte der Sozialversicherung sind zum 1. Januar 2014 wie jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst worden.
Um ihre Rentenpläne zu finanzieren, hat die neugebildete Große Koalition die Senkung der Rentenbeiträge ab 2014 im Eilverfahren gestoppt.
Für verschiedene Länder sind zum Jahreswechsel die Pauschbeträge für Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen aktualisiert worden.
Die Sachbezugswerte für freie Mahlzeiten oder die Überlassung einer freien Unterkunft werden wie jedes Jahr an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.
Die Änderungen bei den Vorschriften zur doppelten Haushaltsführung fallen teilweise zu Gunsten und teilweise zu Lasten der Steuerzahler aus.
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert und wertet die Übernahme von Bußgeldern jetzt grundsätzlich als Arbeitslohn.
Irrt sich das Finanzamt bei einer Anrufungsauskunft, darf es die entgangene Steuer nicht beim Arbeitnehmer einkassieren.
Das Bundesfinanzministerium hat einen ersten Entwurf für eine Verwaltungsanweisung zum Steuervorteil aus der Privatnutzung von Elektrodienstwagen vorgelegt.
Das Finanzgericht Köln legt die Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag großzügig aus und zählt zumindest die Auflösung einer früheren Anpsarabschreibung nicht als Betriebseinnahme.
Nach mehreren Anläufen ist das Jahressteuergesetz 2013 mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht jetzt als Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten.