Die "Novemberhilfe" ist eine zusätzliche Unterstützung für Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.
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Die Corona-Hilfen wurden erneut nachjustiert und erweitert. Neben der neuen November-/Dezemberhilfe wird die Überbrückungshilfe bis Juni 2021 verlängert und ausgeweitet.
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Mit einer neuen Pauschale soll trotz der Abzugsbeschränkungen fürs häusliche Arbeitszimmer die Arbeit im Home-Office während der Corona-Pandemie steuerlich abziehbar sein.
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Den Betrieb einer privaten Photovoltaikanlage kann das Finanzamt allenfalls in besonders begründeten Ausnahmefällen als Liebhaberei qualifizieren.
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Während die Reinigung des Gehwegs als haushaltsnahe Dienstleistung gilt, ist die Reinigung der Fahrbahn nicht steuerlich begünstigt.
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Der Bundesfinanzhof hält die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums zur Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude für unzureichend.
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Eltern sollen künftig bei der Geburt eines Kindes deutlich einfacher Anträge für Kinder- und Elterngeld stellen können, indem Leistungen gebündelt beantragt werden können und Behörden Daten miteinander austauschen.
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Wenn Kapitalerträge aus Depots bei verschiedenen Banken miteinander verrechnet werden sollen, muss bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragt werden.
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Für die unmittelbar von der Corona-Krise betroffenen Steuerzahler wird die Finanzverwaltung auch im neuen Jahr noch Stundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassung von Vorauszahlungen gewähren.
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Die Bundesregierung will mit den Ländern noch über eine Verlängerung der Steuerstundungsregelungen aufgrund der Corona-Krise über das Jahresende 2020 hinaus beraten.
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