Neben einem höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag gibt es 2023 vor allem Änderungen im Sozialversicherungsrecht.
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Zu den zuletzt aufgenommenen Änderungen gehören eine erneute Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags und eine begrenzte Steuerpflicht für die staatliche Hilfe für Gas- und Fernwärmekunden.
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Der Antrag auf den Sonderausgabenabzug von Riester-Beiträgen kann auch formlos und nachträglich geltend gemacht werden, allerdings nicht mehr, wenn der Steuerbescheid schon bestandskräftig ist.
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Bundestag und Bundesrat haben die Steuerentlastungen durch das Inflationsausgleichsgesetz deutlich aufgestockt und das Gesetz Anfang November verabschiedet.
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Auch wenn der Arbeitnehmer Zuzahlungen für die Nutzung des Dienstwagens leistet, ist kein anteiliger Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung möglich.
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Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern jetzt eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen.
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Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet, mit dem auch Teile des neuen Entlastungspakets im Steuerrecht umgesetzt werden.
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Die während der Corona-Pandemie vorübergehend angehobene Hinzuverdienstgrenze für Frührentner soll nun dauerhaft fallen.
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Die Bundesregierung hat sich auf ein drittes Entlastungspaket im Gesamtvolumen von rund 65 Milliarden Euro festgelegt.
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Am 1. Juli 2022 greift der zweite von drei Erhöhungsschritten beim Mindestlohn in diesem Jahr und der Mindestlohn steigt von 9,82 Euro auf 10,45 Euro.
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