Ein spanischer Unternehmer nutzt das Internet und eine Gesetzeslücke, um Tabakwaren günstiger anzubieten.
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Aufwendungen für einen privat angeschafften Computer können auch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn eine so gut wie ausschließlich berufliche Nutzung nicht nachgewiesen werden kann.
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Wer fremde Internetseiten in seine eigene Internetpräsenz durch Verwenden der Frame-Technik einbindet begeht eine Urheberrechtsverletzung und macht sich damit strafbar und kann auf Schadensersatz und Unterlassung verklagt werden.
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Wurde vor der rückwirkenden Steuerfreistellung der privaten Nutzung betrieblicher Geräte vom Arbeitgeber Lohnsteuer abgeführt, so ist das Geld noch nicht verloren.
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Domainnamen sind mehr als nur Internet-Adressen. Neben namensrechtlichen Funktionen kommt ihnen auch eine marken- oder kennzeichenrechtliche Bedeutung zu.
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Nach allgemeiner Meinung gelten für die auf elektronischem Wege getroffenen vertraglichen Vereinbarungen die allgemeinen Regeln des Vertragsschlusses des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Anwendung.
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Laut Fernabsatzgesetz ist es notwendig, dass der Verbraucher beim Kauf über das Internet über sein Widerrufs- und Rückgaberecht belehrt wird.
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Arbeitnehmer dürfen betriebliche PCs und Telefone zwar steuerfrei privat nutzen, über die Nutzung mussten aber Aufzeichnungen geführt werden. Das soll sich ändern.
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Auch elektronische Rechnungen sind für den Vorsteuerabzug geeignet, wenn sie mit einer digitalen Signatur versehen sind.
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