Vor allem Vereinfachungen der bisher sehr bürokratischen Regeln prägen die ab 2005 geltenden Änderungen bei der Riester-Rente.
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Gemäß einem Beschluss des Finanzgerichts Köln und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die ausländische Körperschaftsteuer doch auf die Einkommensteuer eines inländischen Anlegers anzurechnen.
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Wegen der umfassenden Änderungen bei der Besteuerung von Alterseinkünften gibt es nun ein Wahlrecht für die Ertragsanteilsbesteuerung, allerdings nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen.
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Nur noch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, Lebensversicherungen mit eigenem Deckungsstock zu errichten und so die steuerlichen Vorteile der Lebensversicherung mit der Rendite eines Aktienfonds zu kombinieren.
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Bei der Berechnung der Höhe einer Betriebsrente kann auch die bisherige betriebliche Handhabung herangezogen werden.
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Mit der Neuregelung der Rentenbesteuerung ist auch eine höhere Besteuerung von Lebensversicherungen verbunden.
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Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung sind förderfähige Altersvorsorgebeiträge, brauchen jedoch keiner Zertifizierungsnummer.
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Die Finanzierungskosten für eine private Versorgungsrente sind nicht als dauernde Last abziehbar.
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Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Aktiengeschäften in den Jahren 1997 und 1998 ist verfassungswidrig.
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