Aufwendungen für die Pflege von Eltern oder Kindern können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden.
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Ehegatten, die beide steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, haben ein Wahlrecht bei der Steuerklassen für den Lohnsteuerabzug.
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Bei der Ermittlung der tatsächlichen Einkünfte des Kindes dürfen keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.
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Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind grundsätzlich möglich, allerdings sind einige Dinge zu beachten.
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Ab 2013 garantiert das Abkommen mit der Schweiz eine Abgeltungsteuer auf alle deutschen Kapitalanlagen.
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Das Finanzamt darf auch auf Grundlage der angekauften Bankdaten die Kapitalerträge eines dort gelisteten Bankkunden schätzen.
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Wer unbeabsichtigt die Zahlung des Eigenbeitrags versäumt hat, kann sich die Riester-Zulage noch nachträglich sichern.
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Wenn die Beiteiligung an der Ferienimmobiliengesellschaft rein privater Natur ist, darf das Finanzamt auch nicht die Nutzung der Immobilie als verdeckte Gewinnausschüttung oder Kapitalerträge versteuern.
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