Anteile eines Einzelunternehmers an der Kapitalgesellschaft, von der er seine Betriebsstätte gepachtet hat, sind notwendiges Betriebsvermögen.
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Unregelmäßige Gehaltszahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer können als verdeckte Gewinnausschüttung einzuordnen sein.
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Auch wenn die Finanzverwaltung anderer Ansicht ist, hält der Bundesfinanzhof eine disquotale Gewinnausschüttung grundsätzlich für zulässig.
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Bei der Verrechnung des Körperschaftsteuerguthabens bahnt sich zum Jahreswechsel eine Änderung des Verfahrens an.
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Aufwendungen für den fehlgeschlagenen Erwerb einer GmbH-Beteiligung sind weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben.
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Auf für Rentenversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG gilt die Regelung für GmbH-Geschäftsführer, sodass es auf die Verhältnisse bei der KG ankommt.
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Ein gesellschaftsvertragliches Nutzungsverbot schließt die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nicht aus. Ohne Nachweis, dass das Fahrzeug nicht privat genutzt wurde, gilt der Beweis des ersten Anscheins und damit die 1 %-Regelung.
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Nach einer Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs gilt die Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft auch für das Besitzpersonenunternehmen.
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Ein Darlehen an den Gesellschafter, das nicht wesentlich von banküblichen Konditionen abweicht, führt nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
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