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Leistungen, die Ihr Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung wegen eines Unfalls im privaten Bereich erhält, sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.


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Die 1 %-Regelung kommt nicht zur Anwendung, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass eine Privatnutzung ausgeschlossen ist.


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Die unentgeltliche Verpflegung von Arbeitnehmern kann ausnahmsweise auch im ganz überwiegend betrieblichen Interesse liegen und ist dann kein steuerpflichtiger Sachbezug.


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Der Werkstudentenstatus ist kein Eignungsmerkmal und daher auch kein Grund für die Kündigung oder Befristung eines Arbeitsvertrags.


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Das Finanzgericht Berlin hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Trinkgeld steuerfrei vereinnahmt werden kann.


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Es gibt keine Bedenken, das 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld bei der Bildung von Urlaubsrückstellungen zu berücksichtigen.


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Der Bundesfinanzhof räumt dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht bei der Bewertung eines geldwerten Vorteils ein.


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Die Sachbezugswerte für 2007 liegen jetzt vor.


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Zum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen an die Lohnentwicklung angepasst.


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Kurz vor dem Jahreswechsel kommt noch einmal eine Vielzahl von Änderungen bei den Ertragssteuern und steuerlichen Verwaltungsvorschriften mit dem Jahressteuergesetz 2007.


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