Das Finanzgericht Münster teilt die Meinung der Finanzverwaltung, dass während eines Kalenderjahres nicht von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode gewechsel werden darf - wenn auch aus anderem Grund.
Im Fall eines Steuerzahlers mit verschiedenen Tätigkeiten hat der Bundesfinanzhof mehrere Fragen zum häuslichen Arbeitszimmer beantwortet.
Das Finanzgericht Münster teilt die Meinung der Finanzverwaltung, dass während eines Kalenderjahres nicht von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode gewechsel werden darf - wenn auch aus anderem Grund.
Im Fall eines Steuerzahlers mit verschiedenen Tätigkeiten hat der Bundesfinanzhof mehrere Fragen zum häuslichen Arbeitszimmer beantwortet.
Das Bundesfinanzministerium hat insbesondere lohnsteuerliche Fragen zur neu eingeführten Familienpflegezeit beantwortet.
Der Bundesfinanzhof gesteht Lkw-Fahrern eine angemessene Übernachtungspauschale zu und lässt Fahrtkosten zum Lkw-Abstellplatz des Arbeitgebers in tatsächlicher Höhe zum Abzug zu.
Nach fast einem Jahr konnte sich der Vermittlungsausschuss immer noch nicht auf einen Kompromiss zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung einigen.
Mecklenburg-Vorpommern erhöht ebenfalls seine Grunderwerbsteuer auf 5 %.
Obwohl der Bundesfinanzhof seine Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit hat, ist er nicht von einer Verfassungswidrigkeit des geltenden Rechts überzeugt und hat daher eingetragenen Lebenspartnern vorerst keinen Splittingtarif gewährt.
Dass es bei einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und Wehr- oder Zivildienst kein Kindergeld mehr gibt, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß.