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Der Bundesfinanzhof hält den gesetzlich festgeschriebenen Zinssatz von 6,0 % für Steuernachzahlungen zumindest bis 2011 für akzeptabel.


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Auch für Darlehen zwischen Angehörigen ist die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes möglich.


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Zum 1. Januar 2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erneut verschärft.


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Ob ein Leistungsempfänger als Steuerschuldner gilt, richtet sich ab dem 1. Oktober 2014 nach der Erteilung einer Bescheinigung durch das zuständige Finanzamt.


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Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hält die rückwirkende Festschreibung des Werbungskostenabzugsverbots für Ausbildungskosten für verfassungsgemäß.


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In bestimmten Fällen könnte die Mindestbesteuerung nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig sein.


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Für Darlehen eines Anteilseigners ist kein Abgeltungsteuersatz möglich, für die Darlehen von Angehörigen des Anteilseigners dagegen schon.


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Eine Vermietung mit Umsatzsteuerausweis, die dann zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt, ist auch für einzelne Räume oder eindeutig bestimmbare Teilflächen möglich.


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Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Umsatzsteuerpflicht der Vermögensverwaltung und Überlassung von Sportanlagen an Mitglieder auseinandergesetzt.


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Ob ein Leistungsempfänger als Steuerschuldner gilt, richtet sich ab dem 1. Oktober 2014 nach der Erteilung einer Bescheinigung durch das zuständige Finanzamt.


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