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Für den geldwerten Vorteil bei Betriebsveranstaltungen gelten ab dem 1. Januar 2015 neue Regeln.
Weil die Finanzverwaltung erst den Ablauf verschiedener Meldefristen abwarten muss, werden die Steuererklärungen für 2014 auch bei früherer Abgabe nicht vor März 2015 bearbeitet.
Neben der für alle Steuerzahler positiven erweiterten Abziehbarkeit von Beiträgen für eine Basisrente gibt es auch für Familien mehrere Änderungen.
Hauptsächlich verwaltungstechnische Änderungen ergeben sich zum Jahreswechsel für auf den Großteil der Kapitalanleger.
Die Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig.
Zum Jahreswechsel haben sich europaweit die Regeln für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen an Endkunden geändert.
Weil die Finanzverwaltung erst den Ablauf verschiedener Meldefristen abwarten muss, werden die Steuererklärungen für 2014 auch bei früherer Abgabe nicht vor März 2015 bearbeitet.
Zum 1. Januar 2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erneut verschärft.
Das Zollkodexanpassungsgesetz enthält verschiedene Änderungen der Abgabenordnung, die in der einen oder anderen Weise alle Steuerzahler betreffen.
Nach langer Beratung hat das Bundesfinanzministerium eine aktualisierte Fassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung und zum Datenzugriff veröffentlicht.