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Mit jedem Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung an die Lohnentwicklung des Vorjahres angepasst.


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Mit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell wird die betriebliche Altersversorgung ab 2018 deutlich ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht.


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Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und GWG-Grenzwerte, niedrigere Beitragssätze, die Betriebsrenten- und die Investmentsteuerreform sowie viele weitere Änderungen mit sich.


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Bei der Vermietung von Immobilien an einen Landwirt, der seine Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuert, ist keine Optierung zur Umsatzsteuerpflicht möglich.


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Von der Kommune festgesetzte Straßenausbaubeiträge können vorerst weiterhin nicht als Handwerkerleistungen berücksichtigt werden.


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Auch zur Behandlung eines Lipödems ist eine Fettabsaugung ohne vorheriges amtsärztliches Attest nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.


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Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und GWG-Grenzwerte, niedrigere Beitragssätze, die Betriebsrenten- und die Investmentsteuerreform sowie viele weitere Änderungen mit sich.


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Wenn ein Antrag auf Günstigerprüfung in der ursprünglichen Steuererklärung ins Leere gelaufen wäre, kommt auch noch ein Antrag bei einer späteren Änderung des Steuerbescheids in Frage.


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Auch die Übertragung wertloser Aktien ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten gilt als verlustrealisierende entgeltliche Anteilsübertragung.


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Die zum Jahreswechsel in Kraft getretene Reform der Investmentbesteuerung vereinfacht radikal die Besteuerung von Investmentfonds für die Anleger.


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