In der Corona-Krise wird Kurzarbeitergeld unter deutlich erleichterten Voraussetzungen gezahlt.
Welche Regeln bei der Lohnfortzahlung, Heimarbeit und anderen Herausforderungen in der Corona-Krise gelten, hängt von mehreren Umständen ab.
Die Bundesregierung und die Finanzverwaltung haben mehrere Sofortmaßnahmen für Unternehmen in die Wege geleitet, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern.
Die Finanzämter gewähren unkompliziert Anpassungen der Steuervorauszahlungen und Stundungen und verzichten bei betroffenen Steuerzahlern auf Säumniszuschläge.
In der Corona-Krise wird Kurzarbeitergeld unter deutlich erleichterten Voraussetzungen gezahlt.
Welche Regeln bei der Lohnfortzahlung, Heimarbeit und anderen Herausforderungen in der Corona-Krise gelten, hängt von mehreren Umständen ab.
Die Finanzämter gewähren unkompliziert Anpassungen der Steuervorauszahlungen und Stundungen und verzichten bei betroffenen Steuerzahlern auf Säumniszuschläge.
Die Bundesregierung und die Finanzverwaltung haben mehrere Sofortmaßnahmen für Unternehmen in die Wege geleitet, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern.
Welche Regeln bei der Lohnfortzahlung, Heimarbeit und anderen Herausforderungen in der Corona-Krise gelten, hängt von mehreren Umständen ab.
Die Finanzämter gewähren unkompliziert Anpassungen der Steuervorauszahlungen und Stundungen und verzichten bei betroffenen Steuerzahlern auf Säumniszuschläge.