Steuerbonus f?r energetische Sanierung richtet sich nach dem Miteigentumsanteil
Bei mehreren Eigent?mern kann der Steuerbonus f?r die energetische Sanierung eines selbstbewohnten Hauses nur in H?he des Miteigentumsanteils in Anspruch genommen werden.
Wer ein Haus energetisch saniert, das ihm nur zum Teil geh?rt, kann die Steuererm??igung f?r solche Ma?nahmen auch nur in H?he seines Miteigentumsanteils beanspruchen. Wie das Finanzgericht M?nster entschieden hat, gilt das auch dann, wenn der Miteigent?mer die Kosten allein getragen und den gr??eren Teil des Hauses selbst bewohnt hat. Auch wenn im Einkommensteuergesetz eine solche Beschr?nkung auf den Miteigentumsanteil nicht explizit geregelt ist, ging das Gericht von einem entsprechenden Willen des Gesetzgebers aus. Der Steuerbonus f?r energetische Sanierungen kann n?mlich nach dem Gesetz auch bei mehreren Eigent?mern insgesamt nur einmal in Anspruch genommen worden.
Weil diese Regelung ?hnlich aufgebaut ist wie vergleichbare Regelungen zu anderen steuerlichen Abz?gen, f?r die der Bundesfinanzhof ebenfalls den Aufteilungsma?stab nach Miteigentumsanteilen zugrunde gelegt hatte, sei dieser Ma?stab auch hier anzuwenden. Verfassungsrechtliche Bedenken hat das Gericht dabei nicht. Der Gesetzgeber habe die Zurechnung nicht an die tats?chliche Kostentragung kn?pfen m?ssen, denn wer ?ber seinen eigenen Miteigentumsanteil hinaus Kosten trage, habe einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen die anderen Miteigent?mer.
F?r die Aufteilung nach Miteigentumsanteilen spreche au?erdem die Rechtssicherheit, denn diese Quote sei durch die Finanzverwaltung einfach zu ermitteln und zu ?berpr?fen. Die Steuererm??igung f?r die energetische Sanierung eines selbstgenutzten Geb?udes betr?gt insgesamt 20 % der Aufwendungen verteilt auf drei Jahre, h?chstens aber 40.000 Euro je Objekt.
