Die Finanzverwaltung hat den Vorläufigkeitsvermerk zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 wieder aufgehoben, obwohl die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes noch nicht geklärt ist.
Sämtliche Steuerbescheide ergehen zukünftig nur noch vorläufig hinsichtlich der Streichung des Sonderausgabenabzugs für privat veranlasste Steuerberatungskosten.
Die Frist zur Anpassung der Zuwendungsbestätigungen an die neuen Muster ist bis zum 31. Dezember 2008 verlängert worden.
Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung soll auf zehn Jahre verdoppelt werden und damit mit der verlängerten Festsetzungsfrist zusammenfallen.
Die Finanzbehörden müssen keine Auskünfte über die ihnen bekannten Auslandsaktivitäten eines Steuerzahlers geben.
Die Abgabe einer Steuererklärung auf Diskette erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben und ist damit unzulässig.
Da nicht abschließend geklärt ist, ob ein Einspruch per E-Mail zulässig ist, sollte der Einspruch weiter per Brief oder Fax eingelegt werden.
Hohe Anforderungen stellt der Bundesfinanzhof, damit sich ein Steuerzahler auf den Vertrauensschutz in eine bisher unstrittige Rechtsauslegung berufen kann.
Die Zuordnung von gemischten Steuerberatungskosten zum abziehbaren Anteil wird bis zu einer Höhe von 100 Euro grundsätzlich nicht beanstandet, wobei diese Grenze sich für Eheleute nicht verdoppelt.
Das Preisgeld aus einer Fernsehproduktion ist als sonstige Einnahme steuerpflichtig, weil es die Gegenleistung für die Teilnahme an der Show ist.