Selbstaendige und Unternehmer
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen gesetzt sind.
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Sowohl das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister als auch die Pflichtveröffentlichungen von Kapitalgesellschaften werden zukünftig elektronisch geführt.
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Auch der Schadensersatz für den Totalschaden eines Leasingfahrzeugs auf einer Privatfahrt ist mit der 1 %-Regelung abgegolten.
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Die Beiträge eines Unternehmers zur gesetzlichen Unfallversicherung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
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Die Gewinnverteilung einer Personengesellschaft kann nur ausnahmsweise nachträglich geändert werden.
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Die neuen Richttafeln 2005 G sind jetzt verbindliche Grundlage für die Bewertung von Pensionsrückstellungen.
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Die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch werden von der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten rigoros durchgesetzt.
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Seit dem 1. Februar 2006 gibt es für Selbstständige und Unternehmer unter bestimmten Umständen die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
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Die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichem Hilfsgeschäft und gewerblichem Grundstückshandel richtet sich danach, ob sich Ihre Aktivität auf Parzellierung und Veräußerung beschränkt oder darüber hinausgeht.
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Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in einer anderen Gemeinde unterhalten, müssen zukünftig keine Zweitwohnungssteuer mehr bezahlen.
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