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Das Jahressteuergesetz 2010 enthält neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen der Gesetzestexte auch eine ganze Reihe von Änderungen, die praktische Bedeutung haben.


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Weil die Anwendungsvorschriften für die E-Bilanz erst Ende 2010 vorliegen, wird die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Bilanz um ein Jahr verschoben.


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Ein baulich abgetrenntes Arbeitszimmer im eigenen Haus wird nicht von der Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer erfasst.


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Das Wahlrecht bei der Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter schafft Entscheidungsspielraum für eine optimale Steuerplanung.


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Weil ausländische Gesellschaftsformen von der Bildung einer steuerlichen Organschaft ausgenommen sind, verlangt die EU-Kommission Änderungen im deutschen Steuerrecht.


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Damit für ein Wirtschaftsgut eine degressive Abschreibung möglich ist, müssen deren Voraussetzungen nicht nur im Jahr der Anschaffung, sonder auch im Jahr der Einlage erfüllt sein.


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Solange die entscheidenden Angaben handschriftlich und damit manipulationssicher sind, ist eine nachträgliche elektronische Ergänzung des Fahrtenbuchs möglich.


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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts zum Solidaritätszuschlag abgelehnt.


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Das Bundesfinanzministerium beantwortet Zweifelsfragen zur Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter nach der Einführung des Bilanzierungswahlrechts zum 1. Januar 2010.


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Im kommenden Jahr soll der Beitragssatz unverändert bei 3,9 % bleiben.


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