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Der Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel kein Arbeitnehmer.


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Auch bei Sacheinlagen, die zur Gründung einer GmbH erfolgen, besteht die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs nach den Vorschriften des BGB.


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Ab 1. Januar 2003 gilt die erhöhte Körperschaftsteuer von 26,5 %.


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Im "Steuervergünstigungsabbaugesetz" der Regierungskoalition sind eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Erhöhung des Körperschaftsteueraufkommens vorgesehen.


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Ein ausländischer Staatsbürger kann unter gewissen Umständen als Geschäftsführer einer Deutschen GmbH ins Handelsregister eingetragen werden.


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Für ehemalige Einzelunternehmer ändert sich mit der Umwandlung zur GmbH einiges im Umgang mit Geldkonten.


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Eine Reihe von Kriterien regelt die Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern.


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Bei einer erheblichen Pflichtverletzung ist die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt.


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Der Gehaltsverzicht eines Geschäftsführers und seine Beschränkung auf die Gewinntantieme führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.


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Da es sich beim Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers um einen Dienst- und nicht um einen Arbeitsvertrag handelt, ist der Geschäftsführer auch kein Arbeitnehmer.


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