Das Einkommen eines Kindes kann wegen der wieder in voller Höhe gewährten Entfernungspauschale nun unter der Einkommensgrenze liegen, womit ein nachträglicher Kindergeldanspruch entsteht.
Die Prüfungsvorbereitung gilt als Berufsausbildung, sodass Eltern für diesen Zeitraum Anspruch auf Kindergeld haben.
Eine 2009 neu eingeführte Steuerbefreiungsvorschrift will die Finanzverwaltung nun auch für noch offene Fälle früherer Veranlagungszeiträume anwenden.
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Fallbeilregelung beim Kindergeld wurde vom Verfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Auch wenn ein Kind besonders schnell seinen Schulabschluss macht, haben seine Eltern erst ab dessen Volljährigkeit Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag.
Entlastungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden wie geplant umgesetzt.
Auch wenn Ehepartner die getrennte Veranlagung beantragen, kann das Finanzamt die zumutbare Belastung auf der Grundlage des gemeinsamen Einkommens berechnen.
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes plant die Koalition nun auch steuerliche Erleichterungen für Unternehmer.
Als außergewöhnliche Belastungen kommen auch die Aufwendungen für ein behindertes Kind in Frage, wenn ihm die Verwertung seines einzigen Vermögensgegenstandes nicht zumutbar ist.
Sind die Eltern ebenfalls noch in der Familienversicherung, kann nun auch das Enkelkind beitragsfrei mitversichert werden.