Nachdem das Bundesverfassungsgericht 1999 den alten Regelungen zur Familienförderung Verfassungswidrigkeit bescheinigt hat, treten die Neuregelungen am 1. Januar 2000 in Kraft.
Der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Halbteilungsgrundsatz wird jetzt vom Bundesfinanzhof wieder in Frage gestellt. Demnächst muss das Bundesverfassungsgericht erneut entscheiden.
Mit der Entscheidung von Bundestag und Bundesrat über das Steuerbereinigungsgesetz 1999 ist jetzt auch die Besteuerung von Kapitallebensversicherungen vom Tisch.